Schulordnung der Mittel- und Realschule Babenhausen

Unsere Schulordnung

Wir – Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen, Lehrer und Beschäftigte der Schulen sowie Eltern – betrachten unser Schulzentrum als Gemeinschaft. 

In dieser Gemeinschaft sorgen wir dafür, dass sich alle Mitglieder auf dem Schulweg und auf dem Schulgelände sicher und frei bewegen können und sich wohl fühlen. 

Wir setzen uns dafür ein, dass unser Schulalltag frei ist von jeder Form körperlicher und seelischer Belästigung und Gewalt. Dies betrachten wir als Grundlage für ein gemeinsames Lernen und Arbeiten. 

Wir, die Schüler, Lehrer und Eltern, sehen mit der Schule ein wesentliches Ziel vor Augen: die bestmögliche Herzensbildung der Schülerinnen und Schüler der 

Anton Fugger Realschule Babenhausen. 

Grundsätze

wir Lehrkräfte

  • sind offen für sachliche Kritik.

  • achten Schülerinnen und Schüler und nehmen sie ernst.

  • setzen uns mit fairen Mitteln durch.

  • sind offen für andere Meinungen.

  • versuchen unsere Schülerinnen und Schüler zu interessieren.

  • leiten die Schülerinnen und Schüler zum selbständigen Arbeiten an.

  • fördern unsere Schülerinnen und Schüler

Grundsätze

Wir Schülerinnen und Schüler

  • machen aufmerksam und aktiv mit.

  • stören nicht durch Privatgespräche.

  • rufen nicht dazwischen.

  • haben unsere Arbeitsmaterialien dabei und führen zuverlässig ein Hausaufgabenheft.

  • sind stets vorbereitet.

  • erledigen unsere Aufgaben selbständig und pünktlich.

  • stehen zu dem, was wir gemacht haben.

  • trauen uns, der Lehrkraft positive und negative Rückmeldungen zu geben und bleiben dabei fair.

Grundsätze

wir Eltern

  • sind uns der Verantwortung für unsere Kinder bewusst.

  • zeigen Interesse am Schulleben.

  • versuchen Kontakt zu den Lehrerkräften zu halten.

  • informieren uns über die Sachverhalte, bevor wir Schuldzuweisungen vornehmen.

  • motivieren unsere Kinder in ihrer Leistungsbereitschaft.

  • fördern das Pflichtbewusstsein und die Eigenverantwortung unserer Kinder.

Grundsätze

Wir

  • übernehmen für uns und andere Verantwortung.

  • behandeln andere mit Respekt und begegnen ihnen hilfsbereit und tolerant.

  • gehen freundlich, ehrlich, verständnisvoll und fair miteinander um.

  • bemühen uns um Gerechtigkeit.

  • wenden keine Gewalt an, auch nicht verbal.

  • sind offen für sachliche Kritik.

  • bringen uns aktiv ins Schulleben ein.

  • bemühen uns um Ordnung sowie Sauberkeit in allen Räumen und sind pünktlich.

Erwartungshaltung an unsere Schülerinnen und Schüler

Wir erwarten von euch,

  • dass ihr pünktlich seid.

  • dass ihr die Schule sauber haltet und mit allen Dingen ordentlich umgeht.

  • dass ihr eure (Haus)Aufgaben zuverlässig und sauber erledigt.

  • dass ihr eure Hausaufgaben als Übungsaufgaben versteht und Abschreiben als nicht zielführend erachtet.

  • dass ihr euch stets so verhaltet, dass niemand gefährdet wird oder zu Schaden kommt.

  • dass ihr fremde Gegenstände so behandelt, dass sie nicht beschädigt werden.

  • dass ihr weder verbale noch körperliche Gewalt anwendet.

  • dass ihr euch an die Handyregelung haltet.

  • dass ihr im Unterricht keine Kopfbedeckungen wie Mützen oder Kaps tragt und dass ihr durch eure Kleidung, Mimik oder Sprache nicht provoziert.

  • dass ihr euch beim Pausenverkauf ordentlich anstellt und nicht drängelt.

  • dass ihr keinen Kaugummi kaut und im Unterricht nicht esst.

  • dass ihr nicht raucht, keine Energy Drinks, keinen Alkohol trinkt oder andere Drogen konsumiert.

  • dass ihr das Schulgelände nicht unerlaubt verlasst.

Hausordnung als Teil der Schulordnung

A

Vorwort

Wir – Schülerinnen und Schüler, Lehrerkräfte, die Schulleitung und Angestellte der Schule sowie Eltern – betrachten unsere Schule als Gemeinschaft. 

B

Grundsätze der Hausordnung im Schulhaus

  1. Den Anweisungen aller Lehrkräfte und Aufsichtspersonen inkl. Verwaltungsangestellten sowie Hausmeistern und deren Beschäftigten im Schulzentrum ist Folge zu leisten.

  2. Die Handyregelung (siehe entsprechendes Dokument) ist einzuhalten.

  3. Alle Schulangehörigen, insbesondere Schülerinnen und Schüler, vermeiden Provokation durch Kleidung, Gestik und Sprache. Es ist auf angemessene Bekleidung zu achten.

  4. Der Konsum von als Drogen eingestufter Suchtmittel ist sowohl in der Schule als auch bei Schulveranstaltungen und Fahrten verboten. Dies gilt ebenso für Alkohol, Tabakwaren sowie Energy-Drinks. Rauchen ist entsprechend der gesetzlichen Vorschriften auf dem gesamten Schulgelände für jeden Personenkreis untersagt.

  5. Muss das Sekretariat aufgesucht werden, begibt sich in der Regel nur eine Schülerin bzw. ein Schüler dorthin.

  6. Befindet sich eine Schülerin bzw. ein Schüler während einer Leistungserhebung im Besitz eines eingeschalteten digitalen Endgeräts (auch Smartwatches), zählt dies als Unterschleif.

  7. Das Sitzen am Boden ist auf Fluchtwegen und Treppen untersagt.

  8. Kaugummikauen ist auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt.

  9. Im Unterricht werden keine Kopfbedeckungen wie Mützen oder Kaps getragen.

  10. Jede/r Schüler/in ist für die Sauberkeit im Schulgebäude mitverantwortlich. Daher ist es für jede(n) im Schulgebäude eine Selbstverständlichkeit, jeden Abfall (auch fremden) vom Boden aufzuheben und zu entsorgen.

  11. Wir trennen den Müll in Papier, Leichtverpackungsmüll (gelber Sack) und Restmüll und verwenden die dafür vorgesehenen Behälter. Der Papiermüll ist von den Klassen zur Sammelstelle zu bringen.

  12. Toiletten werden vor dem Unterricht oder während der Pause aufgesucht. Während des Unterrichts ist der Gang auf die Toilette nur mit Erlaubnis der Lehrkraft gestattet.

  13. Das Verlassen des Schulgeländes während der Hauptunterrichtszeit wird nur nach Genehmigung durch die Schulleitung gestattet. In der unterrichtsfreien Zeit halten sich die Schüler*innen auf dem Außengelände oder im EG, d.h. in der Aula, der Pausenhalle und dem Foyer, auf. Die Gänge sind freizuhalten. In der Mittagspause kann die Mensa aufgesucht werden. Schüler*innen der 7. - 10. Jgst. dürfen das Schulgelände zwischen 13:00 und 13:45 Uhr verlassen, wenn kein gegenteiliger Antrag der Erziehungsberechtigten vorliegt und kein Unterricht bzw. die Teilnahme an der OGS dagegenspricht.

  14. In der ersten Pause suchen die Schülerinnen und Schüler zügig vorzugsweise das Freigelände bzw. das Erdgeschoss (Aula, Pausenhalle, Foyer) auf.

  15. Das Rennen im Schulhaus ist nicht gestattet.

  16. Die zweite Pause wird entweder im Klassenzimmer oder auf dem Gang davor bzw. vor dem Fachraum verbracht. Es findet kein Pausenverkauf statt.

  17. Beim Besuch der Mensa und des Pausenverkaufs stellen sich Schülerinnen und Schüler ordentlich, ohne zu drängeln, an der Essensausgabe an. Sie zeigen gute Essmanieren und verlassen ihren Essplatz aufgeräumt und sauber.

  18. Das Schneeballwerfen auf dem Schulgelände und an den Bushaltestellen ist verboten.

  19. Bei Verlust von Bekleidung und anderen Dingen sehen wir mehrmals bei den Fundsachen nach.

C

So verhalten wir uns vor dem Unterricht

  1. Wir halten uns nach der Ankunft in der Schule in der Pausenhalle, in der Aula oder in den Gängen im EG auf.

  2. Wir begeben uns ab 07:45 Uhr in die Klassenzimmer oder Fachräume und bereiten uns auf den Unterricht vor. Der Mediendienst erledigt die festgelegten Arbeiten.

  3. Wir sind spätestens um 07:55 Uhr im Klassenzimmer bzw. Fachraum.

  4. Die Schülerinnen und Schüler warten ruhig vor den Fachräumen bzw. in den Klassenzimmern auf die unterrichtsführende Lehrkraft. Erscheint die erwartete Lehrkraft nicht, so verständigt ein Schüler/eine Schülerin nach einer Wartezeit von 5 Minuten das Sekretariat.

  5. Wir halten Türen und Treppenaufgänge stets frei.

  6. Wir legen die Überkleidung möglichst an der Garderobe ab. Niemals dürfen Wertgegenstände in den Garderoben gelassen werden, da bei Verlust keine Haftung übernommen wird.

D

So verhalten wir uns während des Unterrichts

  1. Wir halten uns an die Klassenregeln.

  2. Wir halten uns grundsätzlich im Klassenzimmer auf, außer wir haben die Erlaubnis zum Verlassen der Klasse.

  3. Wir haben grundsätzlich unsere Arbeitsmaterialien in allen Fächern dabei.

  4. Wir halten uns an die Notebook-Nutzungsvereinbarungen.

  5. Wir gehen sorgsam mit allen Unterrichtsmaterialien (Schulbücher, Lehrmittel etc.) und dem Eigentum anderer im Klassenzimmer um. Bei Beschädigung sind die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte zu Schadenersatz verpflichtet.

  6. Das Essen während des Unterrichts – insbesondere in den Fachräumen – ist untersagt. Getränke können dann konsumiert werden, wenn dies von der Lehrkraft vorher ausdrücklich gestattet wurde. Im Fach EG/ES gehört die gemeinsame Mahlzeit zum Unterricht.

  7. Jede/r Schüler/in ist für sein/ihr ihm zugewiesenes Fach im Klassenraum persönlich verantwortlich. Persönliche Unterrichtsmaterialien werden im dafür vorgesehenen Fach, nicht auf dem Fenstersims gelagert. Auf dem Sideboard werden ausschließlich allgemeine Lehrmittel ordentlich abgelegt.

  8. Verlässt die Klasse das Klassenzimmer, ist auch während des Vormittags darauf zu achten, das Licht zu löschen, Fenster zu schließen, aufzuräumen und die Klassenzimmertüre abzusperren, sowie elektronische Geräte auszuschalten.

E

So verhalten wir uns nach dem Unterricht und in der unterrichtsfreien Zeit 

  1. Jede/r Schüler/in hat nach dem Unterricht zügig die Bushaltestelle aufzusuchen. 
  2. An den Bushaltestellen stellen sich die Schülerinnen und Schüler in Zweierreihen hintereinander an. 
  3. Ohne triftigen Grund ist der Aufenthalt in der Schule am Nachmittag nicht erlaubt. 
  4. In der unterrichtsfreien Zeit halten sich die Schülerinnen und Schüler in der Aula bzw. im Bistrobereich (Realschule) auf.